Glas in Treppengeländern, Balkonbrüstungen oder Glasbereichen unterhalb von Fenstern muss spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllen: Diese sind in den TRAV festgelegt. Verglasungen, die von den dort genannten Kategorien abweichen, bedürfen der Zustimmung im Einzelfall bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Verwendbare Glasarten sind je nach Kategorie VSG (Verbund-Sicherheitsglas) SGG STADIP® und ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas)
SGG SECURIT® sowie dekorative Varianten.